Das E-ID-Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für eine staatlich herausgegebene, weitgehend dezentral aufgebaute E-ID. Das Gesetz folgt auf ein Referendum von 2021, bei dem eine privat herausgegebene E-ID mit 64 % vom Volk abgelehnt wurde. Das neue Gesetz berücksichtigt die kritisierten Punkte, weshalb die GLP es befürwortet.
Das Gesetz schafft die Grundlage für die Herausgabe einer E-ID, welche z.B. für ein einheitliches Behörden-Login genutzt werden kann. Es sieht anders als die erste Version des Gesetzes eine staatliche Herausgabe der E-ID vor. Nutzenden halten ihre Nachweise dabei dezentral in einem Wallet nach dem sogenannten Konzept der Self-Sovereign-Identity (SSI). Damit kann ein anonymer, aber verbindlicher Nachweis erbracht werden, über welchen die Nutzenden die Kontrolle haben. Das Konzept gilt dabei unter Expert:innen als sehr sicher. Ein grosser Teil des Codes wird öffentlich sein und die E-ID wird mit anderen europäischen Wallets kompatibel sein. Der öffentliche Code schafft Vertrauen und ermöglicht es Expert:innen Sicherheitslücken früh zu erkennen.
Die E-ID schafft die Grundlage für die Digitalisierung vieler Prozesse. Dadurch werden Kosten gespart und die Effizienz gesteigert. Die Basisdienste der E-ID werden kostenlos sein, womit die Grundlage für eine breite Nutzung gelegt wird. Zudem ist die Nutzung freiwillig. Selbst unter Gegner:innen ist man sich einig: Mit dem vorliegenden Gesetz wurden fast alle Kritikpunkte aus der Abstimmung von 2021 angegangen.
Die GLP Langnau am Albis setzt sich aus diesen Gründen für das E-ID-Gesetz ein.